FMEAplus Akademie GmbH 
Bahnhofstraße 10
D-89073 Ulm
Tel.:   +49 731 7169 9658
Mail:  info(at)fmeaplus.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

FMEAplus AKADEMIE GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Wir führen Aufträge nur zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Bestandteil, auch dann nicht, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Im Übrigen müssen Änderungen dieser AGB von uns schriftlich bestätigt werden, um wirksam zu sein.
  3. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  4. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  5. Mitarbeiter oder Partner sind nicht befugt, mündliche Abreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 2 Preise

  1. Unsere angebotenen Preise sind Nettopreise hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. Sind Festpreise nicht vereinbart, können wir Änderungen auftragsbezogener Kosten, die nach Vertragsschluss entstehen, an den Besteller weitergeben. Mehrkosten, die durch Änderungswünsche des Bestellers veranlasst werden, sind stets vom Besteller zu tragen.
  3. Bei Inhouse Trainings fallen zusätzlich zu den Training-Tagessätzen noch Kosten für Anreise, Übernachtung, Spesen und Trainingsmaterial an.

§ 3 Leistungstermine

  1. Vereinbarte Leistungstermine gelten unter Vorbehalt unvorhersehbarer Ereignisse und höherer Gewalt.
  2. Wir behalten uns vor, im Rahmen der Qualitätssicherung Trainer zu wechseln und andere notwendige Änderungen im Programm vorzunehmen.
  3. Liefertermine gelten unter der Bedingung, dass der Besteller den Auftrag nicht nachträglich ändert, uns die für die Auftragsausführung notwendigen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt sowie seine Mitwirkungspflichten und -obliegenheiten erfüllt.
  4. Bei Stornierung/Nichteinhaltung vereinbarter Termine durch den Besteller, wird eine Ausfallgebühr fällig. Bei 4 Wochen vor dem Termin berechnen wir 50 % und bei zwei Wochen zuvor und später die Gesamtsumme des Leistungspreises der geplanten Tage.
  5. Bei Stornierung/Nichteinhaltung vereinbarter Termine durch die FMEAplus Akademie, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 4 Verantwortlichkeiten

  1. Von der Akademie organisiertes freies Training / Workshop / Coaching: des Umfeldes sowie Bereitstellen der Ressourcen (Räume, Catering, Beamer usw.) liegt in der Verantwortung der FMEAplus Akademie.
  2. Inhouse Training / Workshop / Coaching / Moderation beim Kunden: Organisation des Umfeldes sowie Bereitstellen der Ressourcen (Räume, Catering, Beamer usw.) liegt in Kundenverantwortung.
  3. Bei Workshops, Moderationen sowie Coaching ist der Kunde für den Inhalt zuständig.
  4. Die methodische Verantwortung liegt in jedem Fall beim jeweiligen Moderator / Trainer / Coach.
  5. Bei Online-Trainings und Online-Seminaren muss der Kunde organisatorisch gewährleisten, dass jeder Teilnehmer Zugriff auf die Online-Lernplattform der FMEAplus Akademie GmbH erhält. Die FMEAplus Akademie GmbH stellt zu diesem Zwecke eine Moodle / BigBlueButton Lösung zur Verfügung. Der Zugriff kann durch aktuelle Browser (Firefox, Opera, Edge) erfolgen. Bei sehr restriktiven firewalls muss durch den Kunden ggf. eine Portfreigabe ähnlich der für Online-Konferenzen erteilt werden. Die FMEAplus Akademie GmbH stellt zu diesem Zweck einen Testzugang zur Verfügung.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Sofern in diesen AGB oder einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind wir berechtigt, für unsere erbrachten Leistungen angemessene Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
  2. Rechnungen sind, solange nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zu zahlen.
  3. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder bestrittenen, aber entscheidungsreifen Forderung aufrechnen.
  4. Kommt der Besteller mit der Zahlung einer Forderung in Verzug, werden unsere Forderungen insgesamt zur Zahlung fällig. Wir sind bereit, während der Dauer des Verzugs die Leistung von einer Abschlagszahlung im Wert unserer geleisteten Arbeiten abhängig zu machen. Wir dürfen die Bearbeitung des Auftrags einstellen und seine Fortführung davon abhängig machen, dass der Besteller Sicherheit in Höhe des Gesamtauftragswertes leistet. Hierzu werden wir ihm eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist die Erfüllung der Leistung ablehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten werden.
  5. Die Bestimmungen des vorherigen Absatzes gelten auch, falls uns nach Vertragsabschluss bekannt wird, dass der Besteller seine Zahlungen eingestellt hat oder in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, die unseren Zahlungsanspruch ernsthaft gefährdet.
  6. Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Besteller unrichtige Angaben über Tatsachen, die seine Kreditwürdigkeit bedingen, gemacht hat, seine Zahlungen endgültig eingestellt hat oder die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt wird.

§ 6 Gewährleistung

  1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Mängel vom Besteller bereitgestellter Materialien und Daten (auch Zeichnungen) verpflichten uns nicht zur Gewährleistung.
  2. Sind von uns geleistete Arbeiten mangelhaft, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu leisten; je nach Mangel auch mehrmals. Scheitert die Nachbesserung oder Ersatzleistung oder verweigern wir sie, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Gleiches gilt, wenn wir uns mit diesen Leistungen in Verzug befinden und die vom Besteller mit Ablehnungsandrohung gesetzte Nachfrist abgelaufen ist.
  3. Zur Erhaltung seiner Gewährleistungsrechte hat uns der Besteller offenkundige Mängel spätestens binnen zwei Wochen nach Ausführung der Leistung, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  4. Beruht ein Mangel unserer Leistungen auf fehlerhaften Leistungen, die wir von Dritten bezogen haben, so können wir Gewähr dadurch leisten, dass wir unsere Ansprüche gegen den Dritten oder den Besteller abtreten, sofern wir die Mangelhaftigkeit nicht bei sorgfältiger Prüfung hätten erkennen können oder der Besteller durch die Abtretung einer unserer Gewährleistungspflichten vergleichbare Stellung erhält. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung endet erst mit der endgültigen Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche des Bestellers gegen Dritte.

§ 7 Haftungsbeschränkung

  1. Die Höhe der Haftung beträgt maximal das vereinbarte Auftragsvolumen.
  2. Sofern wir nicht von uns erteilten Weisungen abweichen, sind wir nicht verpflichtet zu prüfen, ob von uns durchgeführte Aufträge Rechte Dritter (insbesondere Urheber- oder Patentrechte) verletzen. Der Besteller hat uns von einer Inanspruchnahme freizustellen.
  3. Für Schäden, die wir zu vertreten haben, haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für unsere Mitarbeiter oder Partner.

§ 8 Urheberrechte

  1. Von uns gefertigte Entwürfe und Vorlagen sind urheberrechtlich geschützt und gehören uns. Sie dürfen nicht vervielfältigt werden oder Dritten zu Verfügung gestellt werden, es sei denn, dies ist zur Ausführung des Auftrages unverzichtbar.
  2. Urheberrechtliche Nutzungsrechte übertragen wir dem Besteller nur insoweit, als diese zum zweckgebundenen Einsatz der von uns erteilten Arbeiten erforderlich sind.
  3. Die in Online-Trainings und Online-Seminaren gezeigten Inhalte sind ausschließliches Eigentum der FMEAplus Akademie GmbH und des jeweiligen Trainers. Eine vollständige oder teilweise Aufzeichnung, auch nur der Audio- oder der Videospur, sind nicht zulässig und können Regressansprüche erzeugen.

§ 9 Datenschutz

  1. Wir verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten nur innerhalb unseres Unternehmens und ausschließlich für vertragsbezogene Zwecke. Eine Weitergabe personenbezogener Daten (z.B. Adressen, Telefonnummern, etc.) an Dritte ist streng untersagt, außer dies ist zur Durchführung des Auftrags erforderlich (z.B. innerhalb von Projektteams).
  2. Wir stellen Möglichkeiten für einen sicheren Datenaustausch sowie verschlüsselte Kommunikation zur Verfügung (ftp-Server und verschlüsseltes Messaging über threema). Darüber hinaus ergibt sich die Notwendigkeit zur Nutzung von Quasi-Standard Kommunikationsmethoden und -programmen. Wir sind nicht dafür verantwortlich oder haftbar zu machen, wenn persönliche oder personenbeziehbare Daten wie z.B. Adressdaten oder Telefonnummern von entsprechenden Diensteanbietern (z.B. WhatsApp Inc., Microsoft Inc., etc.) genutzt, verarbeitet, oder sogar Dritten verfügbar gemacht werden.

§ 10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist, ist Wangen/Allgäu ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.